Privatpatienten / Beihilfepatienten

Wenn Sie privat oder im Rahmen der Beihilfe versichert sind, rechnen wir unsere Leistungen entsprechend dem 2-fachen Satz der GebüTh ab.

Die Beihilfe und der ergänzende PKV-Vertrag des Beamten haben oftmals nicht den gleichen Leistungsumfang. Besonders die Beihilfe weist im Leistungsbereich teilweise Lücken bzw. Einschränkungen auf.

Was tun bei Beihilfe

In der Beihilfeverordnung wird geregelt, welche Krankenversicherungsleistungen der Beamte zum Beispiel in Bezug auf Hilfsmittel, Medikamente, zahnärztliche Behandlungen oder stationäre Versorgung erhält.

Das bedeutet, dass in der Regel eine Differenz zwischen unserer Rechnung und dem Erstattungsbetrag ihrer Versicherung entsteht.

Beihilfeergänzungstarife helfen

Der Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherungen schließt die Lücken der Beihilfe und schützt Sie dadurch vor Zuzahlungen.

Unser Tipp

Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Versicherungsmakler oder Ihrer privaten Krankenversicherung um einen Zusatztarif abzuschließen.

Gern können Sie sich auch an Carsten Kiekebusch (siehe unten) wenden, da dieser über fundiertes Wissen in dem Bereich Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren verfügt.

Versicherungsbüro Kiekebusch e.K.
Versicherungsmakler Carsten Kiekebusch
Pankstr. 8-10
13127 Berlin

Telefon: +49 (30) 25 20 92 66
Telefax: +49 (30) 25 20 92 68
Mobil: 0172 / 6 00 86 97
beratung@carstenkiekebusch.de

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